Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler
DIGITALISIERUNG AM RÖKA
Hier finden Sie das Handout zum Informationsabend mit den Klassenelternsprechern am 15.09.2020.
Aus den zahlreichen Rückmeldungen, die uns per E-Mail erreicht haben, haben wir die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) gesammelt. Bitte klicken Sie auf die Frage, um die dazugehörige Antwort einzublenden.
Viele Fragen erreichen uns derzeit zum Thema DEP. Wir haben diese im Punkt 7 eingearbeitet.
1) Muss ich für mein Kind ein iPad kaufen?
Es handelt sich um eine Empfehlung und nicht um eine Verpflichtung. Die Empfehlung sprechen wir aus, weil wir der Meinung sind, dass wir dann unserem digitalen Bildungsauftrag in einer zunehmend digitalen Welt am besten nachkommen können. Nicht nur aus den Erfahrungen mit Schulschließung und Fernunterricht wird deutlich, dass auch zukünftig digitalgestütztes Lehren und Lernen ein wesentliches Element des schulischen Lernens sein muss. Das ist unabhängig davon, wie es mit dem Unterricht im kommenden Schuljahr weitergeht. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Ihr Kind ein eigenes digitales mobiles Gerät besitzt, sodass es sowohl in der Schule als auch zu Hause digitalgestützt lernen kann. Warum wir hier ein iPad empfehlen, wird weiter unten erläutert.
2) Haben Kinder Nachteile, die kein iPad haben?
3) Ich habe für mein Kind bereits ein anderes Gerät angeschafft, kann das auch im Unterricht verwendet werden?
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms als unser Träger hat angeboten, auch private iPads in ein sogenanntes Mobile Device Management (MDM) aufzunehmen. Man erhält dadurch die Möglichkeit, durch den Träger oder die Schule angeschaffte Apps auf die Endgeräte zu spielen und 200GB kostenlosen Cloud-Speicher zu erhalten. Andere (Android- oder Windows-) Geräte können hier leider nicht eingebunden werden. Die Kreisverwaltung nutzt ihre Rechte lediglich für die Verwaltung der Geräte. Private Daten können von der Kreisverwaltung nicht eingesehen werden.
Die Infrastruktur in den digitalen Klassenzimmern ist auf die Nutzung der iPads optimiert. So können Bildschirminhalte mittels Airplay direkt an den Projektor gestreamed werden. Natürlich können auch andere Geräte mittels Kabel und Adaptern an die Projektoren angeschlossen werden. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Kabeltypen und Adapter können diese nicht bereitgestellt und eine Hilfestellung bei deren Anwendung nicht von der Schule geleistet werden.
4) Aus welchem Grund empfehlen wir Apple iPads?
Wir sehen aufgrund der oben beschriebenen Anforderungen derzeit keine geeignete Alternative zu den im Bildungsbereich marktführenden iPads von Apple.
Sowohl unsere Schule als auch der Kreis Alzey-Worms als Schulträger haben mit diesen Geräten in allen oben genannten Aspekten sehr gute Erfahrungen gemacht. Auch andere Schulen und Landkreise sehen derzeit keine vergleichbare Alternative, die die oben beschriebenen Anforderungen erfüllt.
Neben den genannten Qualitätsmerkmalen, die eine lange Nutzungsdauer garantieren, sind auf den Geräten ausgereifte Apps für den Bildungsbereich und das kreative Arbeiten bereits kostenlos vorinstalliert. Dieses Gesamtpaket relativiert den im Vergleich zu anderen Geräten höheren Anschaffungspreis, sodass die Gesamtkosten des Betriebs (Total Cost of Ownership) geringer ausfallen als bei scheinbar günstigeren Alternativen.
In den zwei Jahren, in denen wir nun in den Tabletklassen iPads verwenden, gab es noch kein einziges defektes Gerät, und die Hard- und Software funktioniert ausnahmslos tadellos, sodass wir uns auf den Unterricht konzentrieren können, anstatt technische Probleme lösen zu müssen.
5) Aus welchen Gründen empfehlen wir keine Android- oder Windows- basierten Geräte?
6) Gibt es etwas beim Kauf des iPads zu beachten?
7) Rund um DEP: Brauche ich zwingend DEP? Wie funktioniert die Einbindung? etc.
DEP ermöglicht es, Geräte zu verwalten. Verwaltete Geräte vereinfachen in einigen Punkten den Schulalltag.
Mithilfe des Device Enrollment Program (DEP) kann die Kreisverwaltung die Geräte schnell konfigurieren, über ihr Verwaltungsprogramm (MDM) verwalten und so dem Gerät beispielsweise Apps mit Schullizenzen installieren oder Profile zuweisen, die das Gerät in die Infrastruktur der Schule einbinden.So kann man beispielsweise kostenlose Apps schnell und komfortabel den Geräten zuweisen, sodass nicht jedes Kind die App selbstständig zu Hause runterladen und installieren muss. Zudem kann die Lehrkraft Geräte, die über die Kreisverwaltung verwaltet werden, auch in einem gewissen Umfang steuern. So kann die Lehrkraft z.B. zentral über die App Classroom und Schoolwork eine App öffnen lassen, die Bildschirme schwarz schalten, Aufgaben verteilen und ähnliches. Diese Funktionen sind allerdings nur im Klassenraum möglich. Ein Zugriff auf die Geräte außerhalb des Klassenraums ist nicht möglich. Auch im Klassenzimmer wird der Nutzer stets informiert, sobald die Lehrkraft das Gerät steuert. Weitergehende Informationen dazu finden Sie hier: https://www.apple.com/de/education/k12/teaching-tools/
Auch verwaltete iPads können ganz normal privat genutzt werden. Sie können auch private Apps installieren und Einstellungen wie gewohnt vornehmen. Zudem können Sie jederzeit beantragen, dass die Kreisverwaltung das Gerät aus der Verwaltung entfernt.
Es genügt, wenn das Gerät über eine DEP-Nummer verfügt. Die Registrierung übernimmt dann zu einem späteren Zeitpunkt die Kreisverwaltung. Für den Fall, dass der von Ihnen gewählte Händler noch nicht mit der Kreisverwaltung Alzey-Worms zusammenarbeitet und Fragen rund um die DEP-Registrierung hat, hat der Träger folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: fragen@schul-it.com
Bitte geben Sie diese Adresse nur zu oben beschriebenem Zweck an die Händler weiter.
Auf folgender Seite kann man weitere Informationen rund um DEP bekommen: https://www.heise.de/select/ix/2017/6/1495894760841379
Ihr Kind kann auch ein iPad ohne DEP-Registrierung verwenden – ein digitalgestütztes Lehren und Lernen ist auch mit iPads ohne Einbindung der Geräte in die Verwaltung der Kreisverwaltung möglich. Eine Einbindung in die Verwaltung der Kreisverwaltung mit oben genannten Vorteilen ist dann allerdings derzeit nicht möglich. Sollten Sie die Anschaffung eines neuen Geräts in Betracht ziehen, empfehlen wir Ihnen daher, eines mit einer DEP-Nummer zu kaufen, um sich die Möglichkeit der einfachen Einbindung ins MDM der Kreisverwaltung offenzuhalten.
8) Welches Modell empfehlen wir?
9) Ist die technische Infrastruktur des Römerkastells ausreichend dimensioniert?
- Remixes, Neueinspielungen oder kreative Bearbeitungen mit Produktionsanwendungen wie „Garage Band“ im Musikunterricht
- Erklärvideos, in denen Lerninhalte visuell aufbereitet und mit einer erklärenden Tonspur versehen werden
- Greenscreenaufnahmen, in denen die SuS in andere Welten eintauchen
- Slow-Motion-Aufnahmen zur Analyse von Bewegungsabläufen im Sportunterricht
- Videografieren von Theaterszenen
10) Verfügen die Klassenzimmer über ausreichende Steckdosen, um die iPads zu laden?
11) Warum gibt es kein Ausleihsystem wie im Landkreis Mainz-Bingen?
Zudem haben viele Schulen, die zunächst mit geliehenen digitalen Endgeräten gearbeitet haben, die Erfahrung gemacht, dass mit eigenen Geräten sorgfältiger umgegangen wird.
12) Gibt es die Möglichkeit einer Sammelbestellung und können Sie mir eine Liste von geeigneten Händlern geben, die eine DEP-Nummer anbieten?
13) Aus welchem Grund werden die Tablets nicht über den Digitalpakt ``Schule`` bezahlt?
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms plant aktuell die gesamte Fördersumme für die infrastrukturellen Maßnahmen, das WLAN und die digitalen Klassenzimmer ein.
Aktuell ist jedoch wegen Corona mit dem Sofortausstattungsprogramm „Homeschooling“ ein Sondertopf seitens des Bundes in Aussicht gestellt worden, mit dem mobile Endgeräte für die Schulen zum Verleih angeschafft werden können.
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms wird diese Mittel unverzüglich nach Bereitstellung entsprechender Handlungsvorgaben abrufen und die Schulen mit Leihgeräten ausstatten.
Es geht in erster Linie um den Verleih an Familien, die bei einer erneuten Phase mit Fernunterricht keine digitalen Geräte zu Verfügung haben. Schulen verfügen über ein begrenztes Kontingent und entscheiden über den Verleih vor dem Hintergrund des jeweiligen Einzelfalls. Eine Überprüfung der Bedürftigkeit findet auf keinen Fall statt. Das heißt, dass auch die entsprechenden Regelungen im Rahmen der Lernmittelfreiheit nicht zur Anwendung gebracht werden können und dass Familien keinen Anspruch auf die Ausleihe eines Gerätes haben.
14) In welchem Umfang werden die Geräte im Unterricht eingesetzt?
15) Welches Medienkonzept liegt der Empfehlung zur Geräteanschaffung zugrunde?

Quelle: https://medienkompass.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/medienkompass.bildung-rp.de/Dateien-Grundlagen/Dokumente/Rahmenkonzept_2017_-_Version_Homepage_2019.pdf