Im Rahmen der Hauptversammlung der Max-Planck-Gesellschaft vom 16.-18. Juni in Mainz werden an rund 50 Schulen im Einzugsgebiet verschiedene Projekte vorgestellt. Vor allem Nachwuchswissenschaftler präsentieren ihre Arbeit, um den Schülerinnen und Schülern Berufe in der Wissenschaft spannend und anschaulich näher zu bringen.
Am Gymnasium am Römerkastell werden zwei Wissenschaftler den Interessierten Rede und Antwort stehen. Das Gymnasium am Römerkastell lädt alle Interessierten zu den beiden Vorträgen ein, die in der Aula der Bleichstraße stattfinden werden.
16. Juni, 11.30 „Die schwierige rechtliche Grenze zwischen Freiheit der Kunst und Schutz der Persönlichkeit“ wird der Jurist Matteo Fornasier in seinem Vortrag behandeln, der ausgeht von der Frage, ob Goethes Werther heute womöglich ein verbotener Roman wäre. Herr Fornasier arbeitet am Insitut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
18. Juni, 17.00 Dorothea Hämmerer stellt Ergebnisse ihrer Doktorarbeit „Veränderungen der Handlungsüberwachung über die Lebensspanne“ vor und gibt Einblick in ihre Forschung. Sie arbeitet im Forschungsbereich Entwicklungspsychologie am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin.
Kunst und Persönlichkeit
Die Presse muss das Persönlichkeitsrecht der Personen achten, über die sie berichtet. Sie hat unwahre und ehrverletzende Behauptungen zu unterlassen und muss ihre Privat- und Intimsphäre respektieren. Inwieweit gelten die Regeln auch für einen Künstler, der eine Person aus der Wirklichkeit zum Gegenstand seiner Darstellung macht? Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei vielbeachteten Romanverbotsentscheidungen – „Mephisto“ (1971) und „Esra“ (2007) – die Ansicht vertreten, dass ein Schriftsteller bei der Gestaltung einer fiktiven Figur bestimmten Schranken unterworfen ist, wenn für den Leser erkennbar ist, welche reale Person sich hinter der Figur verbirgt. Ein fiktives Werk kann demnach das Persönlichkeitsrecht einer realen Person verletzen. Trägt diese Auffassung der grundrechtlich garantierten Kunstfreiheit angemessen Rechnung? Hätten nach dem strengen Maßstab des Bundesverfassungsgerichts Romane wie der „Werther“, „Frau Jenny Treibel“ oder die Buddenbrooks“ jemals veröffentlicht werden dürfen?
Handlungsüberwachung
Möchte man aus Amerika eine E-Mail an die Familie oder Freunde nach Hause schreiben, wird man feststellen, dass man beim Tippen aufpassen muss. Einige Buchstaben sind auf amerikanischen Tastaturen an einer anderen Stelle als auf deutschen – zum Beispiel sind „Y“ und „Z“ vertauscht. Um besonders bei den Buchstaben „Y“ und „Z“ aufzupassen und blind die richtige Taste zu bedienen, benötigt man einen bestimmten Mechanismus – ein sogenanntes Handlungsüberwachungssystem. Die Handlungsüberwachung ist demnach eine ganz wesentliche Funktion für den Menschen. Sie ermöglicht das Erkennen von Situationen, die ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit erfordern. Auch das Rückgängigmachen von Fehlern, um das eigentliche Ziel einer Handlung zu erreichen, wird vermutlich von der Handlungsüberwachung gesteuert. Die Leistungsfähigkeit dieses Handlungsüberwachungssystems verändert sich über die Lebensspanne. Zum Beispiel, Man kann zeigen, dass Kinder und ältere Erwachsene im Vergleich zu jungen Erwachsenen mehr Zeit benötigen, wenn das Handlungsüberwachungssystem eine Reaktion kontrollieren soll. Am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung wurden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und ältere Erwachsene getestet: Beispielsweise musste die Handlungsüberwachung wie bei der fremden Tastatur dafür eingesetzt werden, eine gewohnte Reaktion zurückzuhalten. Während der Tests wurden auch Hirnströme mittels Elektroencephalogrammen (EEG) gemessen. Dadurch konnten die Aktivität eines Handlungsüberwachungssystems in einer bestimmten Hirnregion sichtbar gemacht werden, dem sogenannten medialen präfrontalen Kortex. Es zeigte sich, dass die Handlungsüberwachung bei Kindern und Jugendlichen sehr stark reagiert. Allerdings können die Signale noch nicht so gut für geeignete Reaktionen eingesetzt werden, das heißt es fällt schwerer die gewohnte Reaktion zurückzuhalten. Ältere Erwachsene zeigen im Vergleich zu Kindern und Jugendlichen aber auch zu jüngeren Erwachsenen geringere Handlungsüberwachungssignale. Das liegt vermutlich daran, dass älteren Erwachsenen die Konzentration über längere Zeit schwer fällt. Die Schwierigkeit ist, ständig präsent zu haben, worauf das Handlungsüberwachungssystem achten soll. Weitere Forschung soll in Zukunft zeigen, warum sich Handlungsüberwachungssyteme im Laufe des Lebens verändern und wie man beispielsweise ältere Menschen bei solchen Vorgängen unterstützen kann.
